08.04.2026 - Stadt Lippstadt
Sportvereine können noch Zuschüsse für Jugendarbeit beantragen - Frist läuft bis zum 31. Mai 2026
Lippstadt. Erinnerung für Sportvereine: Noch bis zum 31. Mai 2026 können Anträge auf Zuschüsse zur Förderung der Übungsarbeit im Bereich der Jugendarbeit gestellt werden. Die Förderung richtet sich an Vereine, die im Kinder- und Jugendbereich aktive Übungsleiterinnen und Übungsleiter einsetzen.
Die Stadt fördert die Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Jugendbereich der Vereine, wenn für diese Übungsarbeit auch vom Landessportbund NRW ein Zuschuss gewährt worden ist. Grundlage der Förderung sind die im Vorjahr geleisteten Übungsstunden. Daher ist dem Antrag ein Nachweis des Landessportbundes NRW aus dem Jahr 2025 beizulegen.
Der Antrag ist online abrufbar unter: www.lippstadt.de/sportfoerderung
Die Stadt Lippstadt bittet alle antragsberechtigten Sportvereine, die Frist einzuhalten und bei Fragen Kontakt mit der Koordinierungsstelle Sport unter 02941 980 280 aufzunehmen.
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Quelle: Stadt Lippstadt | www.presse-service.de
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