16. Mai 2025 / Stadt Lippstadt

Sportvereine können noch Zuschüsse für Jugendarbeit beantragen - Frist läuft bis zum 31. Mai 2025

Lippstadt. Erinnerung für Sportvereine: Noch bis zum 31. Mai 2025 können Anträge auf Zuschüsse zur Förderung der...

Veröffentlicht am 16. Mai 2025 um 09:00 Uhr


16.05.2025 - Stadt Lippstadt


Sportvereine können noch Zuschüsse für Jugendarbeit beantragenFrist läuft bis zum 31. Mai 2025


Lippstadt. Erinnerung für Sportvereine: Noch bis zum 31. Mai 2025 können Anträge auf Zuschüsse zur Förderung der Übungsarbeit im Bereich der Jugendarbeit gestellt werden. Die Förderung richtet sich an Vereine, die im Kinder- und Jugendbereich aktive Übungsleiterinnen und Übungsleiter einsetzen.

Die Stadt fördert die Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Jugendbereich der Vereine, wenn für diese Übungsarbeit auch vom Landessportbund NRW ein Zuschuss gewährt worden ist. Grundlage der Förderung sind die im Vorjahr geleisteten Übungsstunden. Daher ist dem Antrag ein Nachweis des Landessportbundes NRW aus dem Jahr 2024 beizulegen.

Der Antrag ist online abrufbar unter: www.lippstadt.de/sportfoerderung

Die Stadt Lippstadt bittet alle antragsberechtigten Sportvereine, die Frist einzuhalten und bei Fragen Kontakt mit der Koordinierungsstelle Sport unter 02941 980 280 aufzunehmen.




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Quelle: Stadt Lippstadt | www.presse-service.de


Bildnachweis/-info: Stadt Lippstadt

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