9. April 2025 / Stadt Lippstadt

Sicherheit von Ausweisdokumenten wird erhöht - Ab 1. Mai ist das digitale Lichtbild für Pass und Personalausweis Pflicht

Lippstadt. Um die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu erhöhen, dürfen Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab...

Veröffentlicht am 9. April 2025 um 16:00 Uhr


09.04.2025 - Stadt Lippstadt


Sicherheit von Ausweisdokumenten wird erhöht

Ab 1. Mai ist das digitale Lichtbild für Pass und Personalausweis Pflicht


Lippstadt. Um die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu erhöhen, dürfen Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Einwohnermeldeamt oder die Ausländerbehörde übermittelt werden. Damit wird eine weitere Maßnahme aus dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen des Bundes umgesetzt.

 

Für Bürgerinnen und Bürger empfiehlt es sich daher ab dem 1. Mai, im privaten Fotostudio oder beim Fotografen vor Erstellung eines Lichtbildes für ein Ausweisdokument zu erfragen, ob die digitale Übermittlung des Bildes an die Behörde auf dem geforderten sicheren Weg möglich ist.   

 

Zusätzlich wird im Fachdienst Einwohnermeldewesen künftig die Möglichkeit bestehen, das Lichtbild für einen Personalausweis oder Reisepass direkt in den Räumlichkeiten der Behörde aufzunehmen. Für die Antragsteller bietet sich mit dieser Neuregelung die Möglichkeit, alles sofort an einem Ort zu erledigen und damit in jedem Fall bei der Beantragung ein aktuelles Lichtbild vorliegen zu haben.

 

Eine wichtige Änderung hinsichtlich der Lichtbilderstellung in der Behörde hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat erst kürzlich entschieden. Werden der Personalausweis und der Reisepass (oder vorläufige Dokumente) zusammen beantragt, wird die Gebühr in Höhe von sechs Euro nur einmalig pro Lichtbild und nicht pro Dokument erhoben. „Eine sehr bürgerfreundliche Entscheidung“, bewertet Andrea Müller, Leiterin des Fachdienstes Einwohnerwesen, die Anpassung durch das Ministerium.

 

Ebenfalls angepasst hat das Ministerium die Regelung zur Annahme von Papierlichtbildern. Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese noch bis zum 31. Juli 2025 von der Behörde akzeptiert. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die antragstellende Person das Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister hat erstellen lassen und dies als Papierlichtbild erhalten hat. Das Lichtbild wurde noch nicht in die Cloud geladen und liegt damit nur in der Papierversion vor.

 

„Derartige Ausnahmen wird es allerdings nur so lange geben, bis das zertifizierte Lichtbildgerät der Bundesdruckerei hier im Fachdienst Einwohnermeldewesen im Einsatz ist. Ab diesem Zeitpunkt ist das digitale Lichtbild verpflichtend für alle“, erläutert Andrea Müller.




Quelle: Stadt Lippstadt | www.presse-service.de

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