5. August 2026 / Stadt Lippstadt

Fahrradstraße auf der Esbecker Straße wird erweitert

Lippstadt. Die Stadt Lippstadt hat die Esbecker Straße zwischen der Steinstraße und der Lüningstraße als...

Veröffentlicht am 5. August 2026 um 15:00 Uhr


05.08.2026 - Stadt Lippstadt


Fahrradstraße auf der Esbecker Straße wird erweitert


Lippstadt. Die Stadt Lippstadt hat die Esbecker Straße zwischen der Steinstraße und der Lüningstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Die entsprechende Beschilderung und Markierungen wurde in den vergangenen Tagen eingerichtet. Grundlage dafür ist ein Beschluss des Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschusses vom 7. Mai 2025. Die Umsetzung konnte jedoch erst jetzt erfolgen, da der betroffene Straßenabschnitt aufgrund der Baustelle für ein Mehrfamilienhaus zunächst nicht entsprechend umgestaltet werden konnte.

 

Mit der Erweiterung wird die bereits bestehende Fahrradstraße auf dem Straßenzug Esbecker Straße/Salzkottener Straße verlängert. Sie reicht nun durchgehend von der Einmündung „Am Mondschein“ bis zur Steinstraße und schafft damit eine längere, zusammenhängende Verbindung für den Radverkehr.

 

Eine Fahrradstraße ist in erster Linie für den Radverkehr vorgesehen. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen hier auch nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nur nutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist. Auf der Esbecker Straße ist dies ausschließlich für den Anliegerverkehr der Fall. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen und gegebenenfalls langsamer fahren, damit Radfahrende weder behindert noch gefährdet werden. Das Überholen von Fahrrädern ist nur zulässig, wenn dabei der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden kann.

 

Zusätzlich wurden entlang der Parkbuchten auf der südlichen Straßenseite sogenannte Sicherheitstrennstreifen markiert. Sie schaffen einen ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und dem Radverkehr und sollen dazu beitragen, sogenannte „Dooring-Unfälle“ zu vermeiden. Dabei handelt es sich um Unfälle, die entstehen können, wenn sich eine Autotür unerwartet öffnet und Radfahrende dadurch stürzen oder verletzt werden.

 

Neu geregelt wurde außerdem die Vorfahrt im Einmündungsbereich Esbecker Straße/Lüningstraße: Dort hat künftig die Fahrradstraße Vorrang gegenüber dem Verkehr aus der Lüningstraße.






Stadtverwaltung Lippstadt
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Quelle: Stadt Lippstadt | www.presse-service.de


Bildnachweis/-info: Auch der Abschnitt zwischen Steinstraße und Lüningstraße ist nun Fahrradstraße. Foto: Stadt Lippstadt © Stadt Lippstadt Original herunterladen

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