Unverkaufte Neuware schreddern oder verbrennen – das soll in der EU künftig deutlich seltener vorkommen. Nach Angaben der EU-Kommission dürfen große Modeunternehmen ab dem 19. Juli 2026 neue, unverkaufte Kleidung und Schuhe grundsätzlich nicht mehr vernichten. Ziel ist es, Textilabfälle zu reduzieren und Unternehmen stärker in Richtung Wiederverwendung zu lenken.
Das Verbot ist Teil von EU-Regeln zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten (Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz ESPR). Die Kommission setzt damit Vorgaben um, die Firmen dazu bringen sollen, Alternativen wie Weiterverkauf, Reparatur, Aufarbeitung, Spenden oder Wiederverwendung zu prüfen, statt Lagerbestände zu entsorgen.
Für wen gilt was?
Nach der Mitteilung greift das Verbot zunächst für große Unternehmen. Mittlere Unternehmen müssen die Vorgaben ab 2030 einhalten. Kleine Unternehmen sind von dem Verbot ausgenommen. Außerdem sind Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel wenn Ware beschädigt ist oder aus Sicherheitsgründen nicht weitergegeben werden kann.
Zusätzlich soll mehr Transparenz entstehen: Unternehmen müssen offenlegen, welche Mengen unverkaufter Konsumgüter sie entsorgen. Große Unternehmen sind dazu bereits verpflichtet, für mittlere Unternehmen soll diese Pflicht ab 2030 gelten.

