Chefarzt in Lippstadt klagt gegen Abtreibungsverbot – Petition und Demo geplant
Lippstadt, 17. Juli 2025 – Am Klinikum Lippstadt sorgt seit der Fusion mit dem katholischen Dreifaltigkeits‑Hospital ein weitreichendes Abtreibungsverbot für große Aufmerksamkeit: Selbst medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig nicht mehr durchgeführt werden – außer bei Gefahr für Leib oder Leben der Mutter .
Hintergrund
Durch den Zusammenschluss mit dem katholischen Träger gelten seit Februar 2025 strenge interne Vorgaben: Schwangerschaftsabbrüche sollen grundsätzlich unterbleiben, lediglich in lebensbedrohlichen Notfällen werden Ausnahmen toleriert.
Klage des Chefarztes
Prof. Dr. Joachim Volz, Chefarzt der Frauenklinik, hält dieses Verbot für medizinisch und ethisch nicht vertretbar. Er ist der Ansicht, dass nicht die Kirche, sondern Ärztinnen und Ärzte die Entscheidung in solchen Fällen treffen sollten. Laut epd-Presse hat Volz deshalb eine Petition gestartet mit dem Ziel, religiöse Vorschriften aus öffentlichen Kliniken fernzuhalten: „Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern“.
In einem Instagram-Video beschreibt Volz, wie er im März einem Fötus mit schwerer Fehlbildung nicht helfen konnte und nennt die Situation „zynisch“ – es fehle ärztliche Hilfe. Er entschied sich: „Ich bin Arzt, kein Mörder“.
Petition und Unterstützung
Die Petition trägt inzwischen über 100.000 digitale Unterschriften – Stand: 17. Juli 2025. Volz bezeichnet sie als „Weckruf“ an Politik und Gesellschaft.
Gerichtsverfahren und Demonstration
Ein arbeitsrechtliches Verfahren ist terminiert für den 8. August 2025 um 10:45 Uhr am Amtsgericht Lippstadt (Aktenzeichen: 2 CA 182/24). Zeitgleich mobilisiert Volz öffentlich zur Demonstration: Am selben Tag startet eine Kundgebung bereits um 9:30 Uhr vor dem Evangelischen Krankenhaus in Lippstadt mit anschließender Prozession zum Gerichtsgebäude.
Standpunkte im Vergleich
Volz & Unterstützer fordern, dass medizinische Indikationen oberste Priorität haben, und sprechen von unterlassener Hilfeleistung, wenn Ärzt:innen nicht eingreifen dürfen. Katholischer Träger argumentiert, es gebe Ausnahmen bei Lebensgefahr und man verweise im Ernstfall an spezialisierte Kliniken.
Relevanz
Der Fall verdeutlicht den aktuellen Konflikt zwischen religiösen Trägerprofilen und medizinischer Selbstbestimmung in Deutschland. Solche patientenbezogenen Einschränkungen sind auch an anderen Standorten ein Thema, so Volz . Die anstehende Verhandlung und die Protestaktionen werden bundesweit beobachtet.

