Tausende demonstrieren gegen Abtreibungsverbot – Gericht bestätigt Klinik-Regelung
Lippstadt, 8. August 2025. In Lippstadt haben am Freitag nach Polizeiangaben rund 2.000 Menschen gegen ein vom christlichen Klinikum verfügtes Verbot medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche demonstriert. Der Protestzug führte vom Parkplatz der Liebelt-Arena über die Wiedenbrücker Straße am Klinikum vorbei bis zum Amtsgericht, wo eine Kundgebung stattfand. Parallel meldete die Polizei eine kleine Gegendemonstration mit fünf Teilnehmern. Die Versammlungen verliefen friedlich.
Zu der Demonstration unter dem Motto „Stoppt das katholische Abtreibungsverbot“ hatten Chefarzt Prof. Dr. Joachim Volz und die Grünen-Politikerin Sarah Gonschorek aufgerufen. Vor Ort war unter anderem die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag Britta Haßelmann. Medien bezifferten die Teilnehmendenzahl je nach Quelle mit „mehr als 1.000“ bis rund 2.000.
Wenige Stunden später wies das Arbeitsgericht Hamm (Gerichtstag Lippstadt) Volz’ Klage gegen zwei Dienstanweisungen seines Arbeitgebers ab (Az. 2 Ca 182/25). Demnach darf der konfessionelle Träger ihm untersagen, Abbrüche vorzunehmen – sowohl im Klinikum Lippstadt als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn Leib oder Leben der Schwangeren in Gefahr sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Volz kündigte Berufung zum Landesarbeitsgericht an.
Der Krankenhaus-Träger begrüßte die Entscheidung und sieht sein kirchliches Selbstbestimmungsrecht bestätigt. Zugleich betonte das Klinikum, die gynäkologische Versorgung vor Ort bleibe umfassend. Das Erzbistum Paderborn verwies auf die ethische Debatte und äußerte sich nicht zum Verfahren selbst, da es nicht Prozesspartei ist.
Hintergrund: Volz hatte nach der Fusion des einst evangelischen Hauses mit einem katholischen Krankenhaus zum „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ die Abbrüche über mehr als ein Jahrzehnt bei medizinischer Indikation durchgeführt; seit Anfang 2025 untersagt der neue Träger solche Eingriffe bis auf Lebensgefahr-Fälle. Eine von Volz initiierte Online-Petition sammelte über 230.000 Unterstützer.
Rechtlicher Kontext: In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber u. a. nach Beratungsregelung in den ersten 12 Wochen straffrei sowie bei medizinischer oder kriminologischer Indikation zulässig (§ 218a StGB).
Alle Fotos © 2025 Leonard Grünke / Lippstadt App

