8. Juni 2026 / Kreis Soest

Team unterstützt kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym - Schwangerenberatungsstelle sucht Austausch mit Berufskolleg-Schülern

Die sexuelle Selbstbestimmung ist in Deutschland über den Gesetzgeber streng geschützt. Unter 14 Jahren sind sexuelle...

Veröffentlicht am 8. Juni 2026 um 10:00 Uhr

Meldungsdatum: 08.06.2026

Die sexuelle Selbstbestimmung ist in Deutschland über den Gesetzgeber streng geschützt. Unter 14 Jahren sind sexuelle Handlungen grundsätzlich strafbar – und unabhängig vom Alter gilt dies, wann immer eine Person nicht freiwillig handelt. Wie die rechtliche Situation im Detail aussieht, hat die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest jetzt Schülerinnen und Schülern des Börde-Berufskollegs erklärt.

An zwei Terminen besuchten Inga Holt, Anika Epping und Marianne Schaefer die internationalen Ausbildungsvorbereitungsklassen des Berufskollegs. Das Team stellte sein Beratungsangebot rund um Schwangerschaft und Familienplanung vor und präsentierte außerdem verschiedene Verhütungsmittel, was bei den Schülerinnen und Schülern auf großes Interesse stieß. Bei einem Quiz konnten die Jugendlichen anschließend ihr Wissen zu den gehörten Themen unter Beweis stellen.

„Trotz der Sprachenvielfalt gab es einen regen Austausch und die Hilfsbereitschaft untereinander war richtig toll“, freut sich Inga Holt. Im Juli ist die Diplom-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin erneut mit ihren Kolleginnen am Börde-Berufskolleg, weitere Termine sind bereits in Planung. Auch an anderen Schulen im Kreisgebiet ist das Team mit sexualpädagogischen Projekten vertreten, um den Erziehungsauftrag der Schulen zu ergänzen und präventive Arbeit zu leisten.

Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet umfassende Unterstützung rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung. Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch auch anonym möglich. Mehr als 200 Frauen nutzten sie im vergangenen Jahr, um sich über finanzielle Hilfen und rechtliche Ansprüche zu informieren. Insbesondere Familien mit einem geringen Einkommen sowie Familien, die Transferleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, können einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung über die Bundesstiftung Mutter und Kind geltend machen.

Das Team der Beratungsstelle begleitet darüber hinaus im Falle eines Schwangerschaftskonflikts und kann als staatlich anerkannte Einrichtung eine Beratungsbescheinigung gemäß § 219 Strafgesetzbuch ausstellen. 2025 fanden über 100 Schwangerschaftskonfliktberatungen statt. „Sie sind ergebnisoffen, wertfrei und zeigen Frauen Perspektiven auf, die sie bei einer eigenverantwortlichen Entscheidung unterstützen können“, erklärt Marianne Schaefer und betont: „Auch nach einem Abbruch können die Frauen bei uns Unterstützung in Form einer Nachberatung bekommen.“ Als einer der Hauptgründe, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden, wird demnach eine abgeschlossene Familienplanung angegeben. Weitere häufig genannte Gründe sind die Ausbildungs- beziehungsweise die berufliche Situation sowie familiäre oder partnerschaftliche Probleme.

Die Beratung findet nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon unter 02921/ 30-2384 oder per E-Mail an schwanger@kreis-soest.de im Kreishaus, Hoher Weg 1-3 in Soest, während der Öffnungszeiten des Kreishauses statt. Außerdem gibt es eine Sprechstunde in Werl. Sie wird an jedem ersten Montag im Monat zwischen 10 und 14 Uhr im Rathaus (Hedwig-Dransfeld-Straße 23-23a) angeboten. Auch hierfür ist eine telefonische Anmeldung erforderlich.

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Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546

Quelle: Pressestelle Kreis Soest (www.presse-service.de)


Bildnachweis: © ©Inga Holt/ Kreis Soest

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