17. Februar 2025 / Kreis Soest

Geflügelpest bei verendeter Wildgans nachgewiesen - Übergreifen des Virus' auf Hausgeflügel unbedingt verhindern – Appell an Hobbyhalter

Bei einer tot aufgefundenen Wildgans in der Gemeinde Möhnesee ist das Geflügelpest-Virus (Aviäre Influenza)...

Veröffentlicht am 17. Februar 2025 um 15:00 Uhr

Meldungsdatum: 17.02.2025

Bei einer tot aufgefundenen Wildgans in der Gemeinde Möhnesee ist das Geflügelpest-Virus (Aviäre Influenza) nachgewiesen worden. Das Tier wurde am 6. Februar am Ufer des Möhnesees in Körbecke gefunden. Das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte, dass es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N1 handelt. Da bislang keine weiteren toten Wildvögel gemeldet wurden, wurde von der Einrichtung eines Sperr- und Beobachtungsgebiets abgesehen.

Der Veterinärdienst des Kreises Soest beobachtet die Lage genau. Es gilt unbedingt, ein Übergreifen der Geflügelpest auf das Hausgeflügel zu verhindern, betont Kreisveterinärdirektorin Dr. Martina Poppe. Deshalb sollten Hobbyhalter in der Region Möhnesee zum Schutz ihrer Bestände erhöhte Biosicherheitsregeln befolgen und besonders den Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel unterbinden. „Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein“, sagt Dr. Martina Poppe. „Geflügel sollte unbedingt mit Leitungswasser getränkt werden, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser. Der Zugang zu Gehegen sollte außerdem nur mit stalleigener Kleidung, vor allem mit getrenntem Schuhwerk erfolgen.“

Sie verweist auf ein Merkblatt des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv), dem weitere wichtige Maßnahmen zur Biosicherheit zum Schutz der Hobbybestände zu entnehmen sind. Es steht auf der Internetseite des Lanuv zum Download bereit: www.lanuv.nrw.de (siehe Themen – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).

Die Krankheit kann neben Geflügel wie Hühnern und Puten auch Enten, Gänse, Schwäne und andere Wasservögel gefährden. Singvögel sind nicht betroffen. Der Veterinärdienst rät: Wer beim Spaziergang tote Tiere findet, sollte sie auf keinen Fall berühren. Der Kontakt von Hunden mit kranken oder toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne zu melden. Erreichbar ist die Veterinärbehörde des Kreises Soest per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de und unter der Telefonnummer 0 2921 / 3021 95.

Pressekontakt: Pressestelle, Birgit Kalle, Telefon 02921/303200

Quelle: Pressestelle Kreis Soest (www.presse-service.de)

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