27. Oktober 2025 / Kreis Soest

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt Geflügelpest bei Kranich - Verdachtsfall in Hobbyhaltung in Lippetal – Kreisveterinärdienst wartet auf FLI-Ergebnis

Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre...

Veröffentlicht am 27. Oktober 2025 um 14:00 Uhr

Meldungsdatum: 27.10.2025

Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei dem toten Kranich bestätigt. Das Ergebnis wurde dem Kreisveterinärdienst am heutigen Montag zugestellt. Das Tier war am 20. Oktober in Lippetal-Schoneberg gefunden worden. Zudem musste am gestrigen Sonntag das Geflügel einer Hobbyhaltung in der Gemeinde Lippetal vorsorglich getötet werden. Das CVUA OWL hat dort Aviäre Influenza des Subtyps H5 nachgewiesen.

Das Ergebnis des FLI erwartet der Kreisveterinärdienst frühestens am Mittwoch. In der Hobbyhaltung wurden Enten, Gänse und Hühner – insgesamt 49 Tiere – gehalten. Elf waren am Samstag an der Geflügelpest verendet, die restlichen 38 Tiere wurden am Sonntag im Sinne des Tierseuchenschutzes vorsorglich getötet. Darüber hinaus wurde die Haltung für den Besucherverkehr, den Ein- und Verkauf von Tieren sowie den Tiertransport gesperrt.

 

Der Kreisveterinärdienst sieht zum jetzigen Zeitpunkt von einer Aufstallpflicht ab, da die rechtlichen Voraussetzungen für diesen Schritt derzeit nicht gegeben sind. Nichts desto trotz empfiehlt der Veterinärdienst allen Geflügelhaltern im Kreisgebiet und insbesondere den Geflügelhaltern in der Gemeinde Lippetal dringend, ihr Geflügel eigenverantwortlich aufzustallen. „Nur so kann das Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in einen Geflügelbestand auf ein Minimum reduziert werden“, betont die Behörde. Nach dem Tiergesundheitsgesetz ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung oder Ausbreitung von Tierseuchen nach Möglichkeit zu verhindern.

 

Dem Merkblatt „Geflügelpest/Vogelgrippe“ des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE) können Hobby- und Kleingeflügelhalter wichtige Maßnahmen zur Biosicherheit entnehmen. Es steht auf der Internetseite des LAVE zum Download bereit: www.lave.nrw.de (siehe: Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).

 

Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen meist nur wenige Stunden bis Tage. Der Kreisveterinärdienst bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest zu erreichen.

 

Hintergrund: Geflügelpest

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

 

Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546

Quelle: Pressestelle Kreis Soest (www.presse-service.de)

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