11. Februar 2026 / Kreis Soest

Elterngeld weiterhin stark nachgefragt - Kreisweit wurden 2025 mehr als 24 Millionen Euro ausgezahlt

Die Nachfrage nach Elterngeld ist weiterhin groß: Im vergangenen Jahr sind in der Elterngeldstelle des Kreises Soest...

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 um 10:00 Uhr

Meldungsdatum: 11.02.2026

Die Nachfrage nach Elterngeld ist weiterhin groß: Im vergangenen Jahr sind in der Elterngeldstelle des Kreises Soest 3.326 Erstanträge eingegangen - 2024 waren es 3.468. 3.185 Anträge konnten bewilligt werden, davon 2.191 für Mütter und 994 für Väter. Die überwiegende Anzahl der Väter (742) nahm nur die sogenannten Partnermonate in Anspruch. Der Wert an Auszahlungen beim Elterngeld im Kreis Soest beträgt für das Jahr 2025 insgesamt rund 24,15 Mio. Euro.

Das Elterngeld gibt es seit 2007. Diese Leistung des Bundes soll junge Mütter und Väter finanziell unterstützen, wenn sie sich entscheiden, für eine gewisse Zeit aus dem Berufsleben auszusteigen, um sich ausschließlich um den Nachwuchs zu kümmern.

Das Elterngeld ersetzt nach der Geburt eines Kindes das wegfallende Erwerbseinkommen. Es gibt zwei Varianten: Das Basiselterngeld beträgt in der Regel rund 60 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt höchstens bei der Hälfte des monatlichen Basiselterngeldes; dafür kann die Bezugszeit verlängert werden: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Eltern, deren Kinder mindestens sechs Wochen zu früh zur Welt gekommen sind, können zusätzliche Anspruchsmonate beantragen.

Das Bundesfamilienministerium beschloss gesetzliche Neuregelungen: Die Einkommensgrenze, bis zu der Anspruch auf Elterngeld besteht, lag seit April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Jahr für Paare und Alleinerziehende. Eine weitere Absenkung der Grenze auf 175.000 Euro erfolgte im letzten Jahr für Eltern, deren Kinder nach dem 1. April 2025 geboren wurden. Das Basiselterngeld kann nur noch für maximal einen Monat bis zum zwölften Lebensmonat des Kindes von beiden Elternteilen parallel bezogen werden. Ausnahmen für einen längeren gleichzeitigen Bezug gibt es für Eltern von Mehrlingen, Kindern mit Behinderung oder besonders früh geborenen Kindern.

Neben dem klassischen Papierantrag können seit 2023 Anträge auch online über das Familienportal NRW gestellt werden. Den Link zum Online-Antrag finden Antragstellerinnen und Antragsteller im Internet unter www.kreis-soest.de (unter dem Reiter Online-Services).

Für detaillierte Informationen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle des Kreisjugendamtes unter den Telefonnummern 02921/30-2058, -2053, -3452, -3552, -2057 und -3983 erreichbar.

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Pressekontakt: Pressestelle, Hannah Osterhoff, Telefon 02921/30-3733

Quelle: Pressestelle Kreis Soest (www.presse-service.de)


Bildnachweis: © ©Judith Wedderwille

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