Meldungsdatum: 29.01.2026
Eine Aufnahme in den Newsletter ist mit einer kurzen und formlosen Mail an amtsblatt@kreis-soest.de möglich.
Das Amtsblatt ist mit folgendem Inhalt erschienen: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 8 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 4 des Kreises Soest zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel.
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Pressekontakt: Pressestelle, Mathias Keller, Telefon 02921/30-2250
Quelle: Pressestelle Kreis Soest (www.presse-service.de)
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