7. Oktober 2025 / Kreis Soest

Afrikanische Schweinepest: Blutprobenergebnisse online abrufbar - Wildzerlegungsbetrieben kann so die ASP-Freiheit nachgewiesen werden

In den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein sind bislang 166 Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt...

Veröffentlicht am 7. Oktober 2025 um 10:00 Uhr

Meldungsdatum: 07.10.2025

In den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein sind bislang 166 Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt worden. Um einen Ausbruch der Tierseuche im heimischen Wildschweinbestand möglichst früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, müssen Jäger im Kreis Soest seit dem 1. Juli von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf das Virus entnehmen. Das jeweilige Ergebnis kann ab sofort über die Internetseite des Kreises abgerufen werden.

Unter www.kreis-soest.de/asp wurde dafür die Rubrik „Untersuchungsergebnisse ASP-Monitoring bei Wildschweinen“ eingerichtet. Dort geben die Jäger die Nummer der Wildursprungsmarke ein, die ebenfalls auf dem Wildursprungsschein vermerkt wird. Unter Angabe dieser Nummer können die Probenergebnisse eingesehen werden. „Für Jäger ist es schwierig, das Fleisch eines erlegten Wildschweins zu vermarkten, wenn sie kein negatives ASP-Untersuchungsergebnis vorlegen können“, weiß Kreisveterinärdirektorin Dr. Martina Poppe. Das nun über die Kreis-Seite abrufbare Ergebnis diene den Wildzerlegungsbetrieben als Nachweis der ASP-Freiheit. Die Vermarktung könne dann unbürokratisch erfolgen.

Am 14. Juni hatte das Friedrich-Loeffler-Institut den ersten ASP-Fall in NRW bestätigt. Die Tierseuche war bei einem verendeten Wildschwein in Kirchhundem im Kreis Olpe nachgewiesen worden. Seitdem sind in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein 165 weitere positiv-Fälle bestätigt worden. Im Kreis Soest gibt es bisher noch keinen ASP-Fall. „Und wir setzen alles daran, dass das so bleibt“, betont Dr. Martina Poppe. Sie erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Fundort eines toten Wildschweins dem Kreisveterinäramt umgehend gemeldet werden muss. Unter www.kreis-soest.de/aspkadaver können die Angaben zum Fundort schnell und unkompliziert online eingegeben werden.

Wer ein totes Wildschwein entdeckt, sollte den Kadaver nicht berühren und unbedingt auch Hunde von toten Wildschweinen fernhalten. Denn die ASP ist zwar für Menschen und andere Haustiere als Schweine ungefährlich, aber hochansteckend. Das Virus kann über kontaminierte Kleidung oder die Schuhsohlen leicht über weite Strecken verschleppt werden.

Landwirte, die Schweine halten, sollten laufend ihre Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen. Die Einfriedung der Stallanlagen inklusive Lagerflächen von Einstreu und Futter und der Zutritt zu den Stallungen über eine Hygieneschleuse, in der betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich ist, sind die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen. In Vorbereitung auf den Eintrag der ASP werden derzeit Biosicherheitsberatungen durch den Hoftierarzt für landwirtschaftliche Betriebe über die Beihilfe der Tierseuchenkasse gefördert.

Für Informationen und Rückfragen ist der Veterinärdienst des Kreises Soest per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Auf der Seite www.kreis-soest.de/asp stellt das Kreisveterinäramt nützliche Informationen rund um die ASP bereit.

Hintergrund: Afrikanische Schweinepest
Bei der für den Menschen ungefährlichen Afrikanischen Schweinepest (ASP) tritt bei Schweinen sehr hohes Fieber auf. Erkrankte Schweine sterben in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Eine ASP-Impfung existiert nicht. Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren oder daran erkranken. Auch der Verzehr kontaminierter Lebensmittel ist für den Menschen ungefährlich. Jäger im Kreis Soest müssen von jedem erlegten Wildschwein eine Blutprobe zur Untersuchung auf die ASP entnehmen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung trat am 1. Juli in Kraft. Die Probenröhrchen samt Probenbegleitschein gibt es in allen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Soest. Außerdem kann das Probenmaterial im Foyer des Kreishauses, Hoher Weg 1-3 in Soest, abgeholt werden. Mit der Allgemeinverfügung hat der Kreis Soest das landesweite ASP-Monitoring des NRW-Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz umgesetzt. Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land. Mit Allgemeinverfügung vom 9. Juli ist es Jägern im Kreis Soest erlaubt, aus Gründen der ASP-Prävention bei der Jagd auf Wildschweine Nachtsichtgeräte zu nutzen.

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Pressekontakt: Pressestelle, Susanne Schulte-Nölle, Telefon 02921/302546

Quelle: Pressestelle Kreis Soest (www.presse-service.de)


Bildnachweis: © ©Judith Wedderwille/ Kreis Soest

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