24. März 2025 / Aus aller Welt

Neuer Prozess gegen Jens Lehmann im April

2024 wurde Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge verurteilt - bald gibt es einen neuen Prozess. Dieses Mal geht es um sein Verhalten nach der Wiesn.

Lehmann war bereits zu einer Geldstrafe wegen Sachbeschädigung verurteilt worden. (Archivbild)

Rund ein halbes Jahr, nachdem das Landgericht München II ihn wegen eines skurrilen Vorfalls mit einer Kettensäge zu einer Geldstrafe verurteilt hat, beginnt ein neuer Prozess gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann. Das Amtsgericht München will am 3. April wegen einer Trunkenheitsfahrt gegen den 55-Jährigen verhandeln, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Lehmann soll im vergangenen Jahr nach dem Münchner Oktoberfest mit Alkohol im Blut im Auto unterwegs gewesen sein. Weil er Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Münchens wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr eingelegt hat, kommt es zum Prozess. 

Das Amtsgericht hatte den Strafbefehl erlassen, nachdem die Staatsanwaltschaft München I beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr während des Oktoberfests beantragt hatte. Der Strafbefehl sieht der Ermittlungsbehörde zufolge zudem vor, dass Lehmann auch seinen Führerschein abgeben muss und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann. 

Lehmann bereut «Fehler»

Der Ex-Nationalkeeper hatte einige Monate nach der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt von einem «Fehler» gesprochen. «Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt», sagte Lehmann beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei «zwei Stunden nach dem Ereignis» gefahren und habe 0,7 Promille gehabt. «Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so», sagte Lehmann. 

Gründe für den Einspruch zunächst offen

Lehmann wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er «total betrunken» gewesen sein soll. Dies sei «überhaupt nicht der Fall» gewesen. Warum er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat, war unbekannt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Ex-Fußballnationalkeeper war im vergangenen Jahr in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.


Bildnachweis: © Sven Hoppe/dpa
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