27. April 2026 / Aus aller Welt

Koma-Patienten vergewaltigt: Krankenpfleger verurteilt

Ein Krankenpfleger vergewaltigt und filmt Koma-Patienten. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Landgericht Essen: Wegen der Vergewaltigung von Koma-Patienten erhielt ein Krankenpfleger eine lange Haftstrafe. (Archivbild)
Veröffentlicht am 27. April 2026 um 17:17 Uhr von dpa

Nach der Vergewaltigung von Koma-Patienten im Essener Uniklinikum und in einem Dortmunder Krankenhaus ist ein Krankenpfleger zu zwölf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte gestanden, Frauen und Männer nach schwersten Operationen sexuell missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Die Fotos und Videos schickte er einer Bekannten. Anschließend hatten sich die beiden im Chat über die Taten lustig gemacht. Zusätzlich zur Haftstrafe wurde gegen den 32-jährigen Deutschen auch ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.

Richter Lukas Hempel sprach beim Urteil des Essener Landgerichts von schlimmsten Taten. «Der Angeklagte hat den Opfern die Würde genommen.» Er habe sie zum bloßen Objekt gemacht. «Sie waren ihm völlig schutzlos ausgeliefert.» Die Aufgabe des 32-jährigen Intensivpflegers sei es gewesen, den Menschen zu helfen. «Stattdessen hat er sie zur Befriedigung seines eigenen Sexualtriebs missbraucht – wie ein Stück Fleisch.»

Opfer hatten schwerste Operationen hinter sich

Bei den Opfern handelte es sich laut Urteil um drei Frauen und einen Mann. Alle waren bewusstlos. Eine der Betroffenen hatte gerade eine Lungentransplantation hinter sich, eine andere Frau war an der Aorta operiert worden. 

Der Krankenpfleger war nach einem Kinderporno-Verdacht ins Visier der Ermittler geraten. Bei der Durchsicht seines Handys waren auch die Fotos und Videos von den Vergewaltigungen entdeckt worden. Die Identität einer der vergewaltigten Frauen ist bis heute unbekannt.

Seine mitangeklagte Bekannte ist wegen psychischer Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte den Krankenpfleger im Chat aufgefordert, die Vergewaltigungen zu begehen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.


Bildnachweis: © Bernd Thissen/dpa
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