Das Bundesjustizministerium will für den Einsatz von sogenannten K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen, das geht aus einem heute veröffentlichten Entwurf des Justizministeriums hervor. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich als Waffe oder gefährliches Werkzeug eingestuft werden können. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen seien besonders perfide und gefährlich, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie sagt: «Frauen werden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssen hart bestraft werden.» Der deutsche Rechtsstaat müsse ein klares Signal an die Täter senden: «Diese Taten werden konsequent verfolgt und streng bestraft.» Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als «gefährliches Werkzeug» im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Dies führe dazu, dass nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig eine Mindeststrafe von lediglich drei Jahren Freiheitsstrafe verhängt werde, teilte das Ministerium mit. Am Dienstag ist der Internationale Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.
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K.o.-Tropfen-Einsatz: Justizministerin will härtere Strafen
K.o-Tropfen gelten auch als «Vergewaltigungsdroge». Ein Entwurf sieht vor, dass die gefährlichen Substanzen künftig bei der Strafverfolgung wie eine Waffe behandelt werden sollen.
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