Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen, um effektiver gegen Geldautomaten-Sprengungen vorgehen zu können. Außerdem sieht ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett beschlossen hat, einen neuen Straftatbestand «Sprengstoffexplosion zur Begehung von Diebstahlstaten» vor. Der Bundestag müsste den Plänen noch zustimmen. Für Geldautomaten-Sprengungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig höhere Mindeststrafen drohen. Die Täter sollen generell mit mindestens zwei Jahren Haft rechnen müssen. Wer mit der Sprengung schwere Gesundheitsschäden bei einem Menschen verursacht, soll mit wenigstens fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Auch das unerlaubte Lagern, Transportieren und Überlassen explosionsgefährlicher Stoffe soll künftig bestraft werden können. In bestimmten Fällen soll es möglich sein, auch die Ausgangsstoffe für Sprengstoff einzuziehen. Bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten soll künftig die Telekommunikation überwacht werden können. Eine Verschärfung der entsprechenden Regelungen im Sprengstoffgesetz, im Ausgangsstoffgesetz und in der Strafprozessordnung hatte schon die Ampel-Koalition geplant. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP wurde der Entwurf allerdings dann nicht mehr abschließend im Bundestag beraten. Wichtig ist bei der Bekämpfung dieser Form der Kriminalität die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Im Mai hatten die Strafverfolgungsbehörden der Niederlande auf Ersuchen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fünf Tatverdächtige festgenommen. Sie stehen im Verdacht, an mehreren versuchten und vollendeten Geldautomaten-Sprengungen in Hessen und Nordrhein-Westfalen beteiligt gewesen zu sein.Höhere Mindeststrafen geplant
Banden aus den Niederlanden
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Kabinett verschärft Maßnahmen gegen Geldautomaten-Sprengung
Die Bundesregierung will Banden, die Geldautomaten sprengen, mit erweiterten Ermittlungsbefugnissen und härteren Strafen unter Druck setzen. Das hatte schon die Ampel-Koalition vorgehabt.
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