Es war heimtückischer Mord - da sind sich alle Beteiligten sicher: Im September 2023 tötete ein heute 48-Jähriger in seiner Wohnung in Bremen seinen siebenjährigen Sohn mit einem Messer. Er stach mehrmals auf den wehrlosen Körper ein und versetzte dem Kind einen Kehlenschnitt. Das Landgericht Bremen verurteilte den Mann im April 2024 zu einer 13-jährigen Haftstrafe. Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Wegen einer psychischen Erkrankung sei die Steuerungsfähigkeit und damit auch seine Schuldfähigkeit bei der Tat eingeschränkt gewesen. Nun sitzt der Deutsche vor einer anderen Schwurgerichtskammer erneut wegen der Tat auf der Anklagebank. Er erschien am ersten Verhandlungstag im dunklen Anzug, dazu trug er ein weißes Hemd. Neben ihm saß eine Dolmetscherin, die ins Türkische übersetzte. Wie schon im ersten Prozess sieht der 48-Jährige deutlich älter aus als er ist. Seine Ex-Frau, die Mutter des Kindes, ist wieder Nebenklägerin. Sie wirkte äußerlich gefasst. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Landgerichts Bremen teilweise aufgehoben. Die Verurteilung wegen Mordes zweifelte es nicht an. «Offen ist weiterhin die Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten - und damit im Prinzip auch nach dem Warum», sagte ein Sprecher des Landgerichts. Laut BGH sei die Begründung zur verminderten Schuldfähigkeit und damit auch die Annahme einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Daher müsse ein zweites Mal verhandelt werden. Der Gerichtssprecher sagte, sollte der Angeklagte dieses Mal als voll schuldfähig angesehen werden, könnte er statt in die Psychiatrie ins Gefängnis gehen. Es sei aber auch möglich, dass er erneut als vermindert schuldfähig angesehen werde. Der Angeklagte hatte seinem Sohn, der übers Wochenende bei ihm zu Besuch war, im September 2023 in einem Eistee aufgelöste Schlaftabletten gegeben. Anschließend tötete er das schlafende Kind mit einem Küchenmesser. Der Junge verblutete am Tatort. Nach der Tat versuchte der Mann, sich das Leben zu nehmen. Telefonisch verabschiedete er sich von seiner Schwester, diese wählte den Notruf. «Ohne Behandlung wäre der Angeklagte verstorben», las der Vorsitzende Richter Björn Kemper aus dem ersten Urteil vor. Die Eltern des Kindes hatten sich ein Jahr zuvor getrennt. Dem Urteil des Landgerichts zufolge konnte der Mann nicht akzeptieren, dass seine Ex-Frau einen neuen Partner hatte. Demnach steigerte er sich in die Vorstellung hinein, dass deren Freund mit Drogen zu tun habe. Seinen Angaben zufolge tötete er den Jungen, um ihm ein Leben als Drogenabhängiger zu ersparen. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten im ersten Prozess eine mittelschwere Depression mit einer schizoaffektiven Störung attestiert. Auch gebe es Hinweise auf «hirnorganische Komponenten», hatte die damalige Vorsitzende Richterin gesagt. Seit 2015 war der Mann in psychiatrischer Behandlung. Der Prozess wird am 17. September fortgesetzt. Der Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant sich dann äußern wolle. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch wieder die Mutter des Kindes als Zeugin befragt werden. «Er hat komplett unser Leben ruiniert», hatte sie beim ersten Mal unter Tränen gesagt.Mutter des Kindes wirkt gefasst
Der Sohn war übers Wochenende beim Vater
Angeklagter glaubte an eine Drogenzukunft des Sohnes
Mutter wird wieder als Zeugin aussagen
Bildnachweis: © Sina Schuldt/dpa
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Ist der Vater schuldfähig? Mord an Sohn wird neu verhandelt
Nach dem Mord an seinem kleinen Sohn steht ein Vater erneut vor Gericht. Es geht um die Frage seiner Schuldfähigkeit. Dass er den Siebenjährigen tötete, bezweifelt niemand.
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