15. Juni 2026 / Aus aller Welt

Fünf Polizisten in Hannover vorläufig des Dienstes enthoben

Mehrere Beamte der Polizeidirektion Hannover stehen unter Verdacht, gegen Dienstpflichten verstoßen zu haben. Auch strafrechtliche Ermittlungen laufen. Die konkreten Vorwürfe nennt die Polizei nicht.

Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 15. Juni 2026 um 16:49 Uhr von dpa

Wegen dienstrechtlicher Ermittlungen sind fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Betroffen seien vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin, teilte die Polizeidirektion mit.

Gegen zwei weitere Polizeibeamte seien wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion umgesetzt worden.

Auch strafrechtliche Verstöße festgestellt

Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. Gegen die betroffenen Personen seien entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Disziplinarverfahren seien zum Teil bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt worden.

«Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen», sagte Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies laut der Polizeipräsidentin nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe der Polizei.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung

Die Behörde werde notwendige rechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Zugleich gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.

Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen wolle die Behörde informieren, soweit dies rechtlich zulässig sei.


Bildnachweis: © Julian Stratenschulte/dpa
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