24. November 2025 / Aus aller Welt

Fall Fabian: Haftprüfungsantrag für Tatverdächtige gestellt

Wegen des Todes des achtjährigen Fabian aus Güstrow sitzt seit Anfang November eine Tatverdächtige in U-Haft. Ihr Anwalt bezweifelt die Haftgründe und hat einen entsprechenden Antrag gestellt.

Im Fall Fabian lässt der Anwalt der seit Anfang November in U-Haft sitzenden Tatverdächtigen die Haftgründe prüfen. (Archivbild)
Veröffentlicht am 24. November 2025 um 17:00 Uhr von dpa

Der Anwalt der im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow festgenommenen Tatverdächtigen will die Entlassung seiner Mandantin aus der Untersuchungshaft erwirken. «Von meiner Seite aus wurde ein Haftprüfungsantrag gestellt», sagte Rechtsanwalt Andreas Ohm der Deutschen Presse-Agentur. Dieser gehe zum Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rostock. Zuvor hatte der «Nordkurier» über den Antrag berichtet.

In der Ermittlungsakte beruhten die Haftgründe nur auf Indizien, zumindest mit dem Stand, den er durchgesehen habe, sagte Ohm. «Eigentliche handfeste Beweise sind der Akte nicht zu entnehmen.» Ohm sagte auch: «Die Tatwaffe wurde noch nicht gefunden.»

Zur Identität seiner Mandantin machte er keine Angaben. «Sie hatte als Zeugin die Tat abgestritten, und als Beschuldigte äußert sie sich erst mal nicht weiter zur Sache.» Sie wolle natürlich nicht weiter in U-Haft bleiben.

Unter dringendem Mordverdacht festgenommen

Ohms Mandantin war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt. Jüngst hatten Staatsanwaltschaft und Polizei um Hinweise zum Fahrzeug einer Frau gebeten. Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden.

Die Erfolgsaussichten seines Haftprüfungsantrags seien schwer vorherzusagen, sagte Ohm. «Letztlich obliegt diese Einschätzung ja dem Gericht.» Ohm habe den Antrag «im Laufe der letzten Woche» eingereicht. Den genauen Zeitpunkt wollte er nicht nennen. Der Erörterungstermin müsse innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden.


Bildnachweis: © Philip Dulian/dpa
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