9. Februar 2026 / Aus aller Welt

Prozess um weggesperrtes Kind: «böswillige Vernachlässigung»

Eine Achtjährige wird nach langer Isolation mit schweren Störungen aus einem Haus in NRW befreit. Ihre Mutter sitzt auf der Anklagebank in Siegen. Drastische Details werden nun im Gericht bekannt.

Im Januar hatte das Gerichtsverfahren begonnen, es ist nun nach Problemen und Verzögerungen neu gestartet. (Archivbild)
Veröffentlicht am 9. Februar 2026 um 12:56 Uhr von Yuriko Wahl-Immel, dpa

Sie ging nur auf Zehenspitzen, hatte Gleichgewichtsstörungen. Treppensteigen fiel dem Mädchen schwer, es war stark verängstigt: Als die Achtjährige am 23. September 2022 von Polizei und Jugendamt aus einem Haus in Attendorn im Sauerland befreit wurde, litt sie laut späterer Diagnose von Medizinern unter psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen. In Attendorn soll die Mutter ihr Kind seit dem 15. Juli 2015 - mehr als sieben Jahre lang - versteckt und komplett isoliert haben. Im Haus der Großeltern, die das Treiben ihrer Tochter laut Anklage aktiv unterstützten. 

Strafprozess hat am Montag ganz neu begonnen

In dem Fall werden nun erschütternde Details mit schweren Folgen bis heute für das Mädchen bekannt. Im neu gestarteten Prozess gegen die Mutter ist die Liste der Vorwürfe lang: Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung. 

Die Mutter habe ihr Kind mit «böswilliger Vernachlässigung» schwer geschädigt, schildert Staatsanwältin Christina Lukas bei Anklageverlesung. Die Großeltern der heute Zwölfjährigen sind wegen Beihilfe angeklagt. 

Die Mutter habe ihre Tochter all die Jahre völlig abgeschottet von der Außenwelt aufwachsen lassen, ihr jeglichen sozialen Kontakt verwehrt. Als das Kind im Schuljahr 2020/2021 hätte eingeschult werden müssen, habe die Frau auch das durch ihr «aktives Einsperren» verhindert, betont Lukas. Medizinische Diagnose nach Befreiung des Kindes: Massive seelische und körperliche Störungen wie Phobien gegen Unbekanntes, gravierende Essstörungen. 

Das Mädchen musste laut Staatsanwältin mehrere Monate bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Sie hatte zehn Kilo verloren, war auf 35 Kilogramm abgemagert. Sportliche Betätigungen machten ihr Angst. Die Zwölfjährige benötige noch heute eine ambulante Therapie. 

Motiv laut Anklage: Kind sollte vom Vater abgeschirmt werden

Das alles geschah «aus purer Eigensucht», ist die Staatsanwältin überzeugt. Nur in den ersten sechs Lebensmonaten habe die Angeklagte dem Vater Kontakt zu seiner Tochter gewährt, danach diesen blockiert. Sie wollte demnach das Kind «ganz für sich alleine haben». 

Als der Vater im Juni 2015 vor Gericht ein Umgangsrecht verlangte, habe sie einen angeblich geplanten Umzug nach Italien vorgegeben. Als er später ein gemeinsames Sorgerecht forderte, nannte sie eine Adresse in Italien, sie lebe dort bereits mit dem Kind. 

Die Großeltern hätten ihre Tochter unterstützt, Lebensmittel für das Versteck besorgt, das Umfeld belogen, immer wieder behauptet, Tochter und Enkelkind lebten in Italien, schildert die Staatsanwältin. Sogar als die Feuerwehr zu einem Schwelbrand in das Haus in Attendorn kam, gaben sie an, es sei sonst niemand daheim. Dabei versteckten sich Mutter und Kind auch zu diesem Zeitpunkt im Gebäude. 

Erst hatte es im Kreis Olpe anonyme Hinweise auf das Kind seit 2020 gegeben. Dann aber kam eine Information der italienischen Behörden am 12. September 2022: Die Mutter habe nie in der angegebenen Adresse in Italien gewohnt. Dann endlich erfolgten Hausdurchsuchung und Befreiung am 23. September 2022. 

Verständigungsgespräch im Januar blieb ohne Ergebnis

Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Sabine Metz-Horst hat es direkt nach dem ursprünglich am 7. Januar begonnenen Prozess ein internes Verständigungsgespräch gegeben. Es sei allerdings keine Verständigung zustande gekommen. In solchen Gesprächen könnte eine angedeutete Bereitschaft zu einem Geständnis unter anderem dazu führen, dass die Hauptverhandlung später verkürzt wird. 

Bei dem internen Gespräch habe ein Gutachter den Hinweis gegeben, dass bei der Mutter womöglich eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegen könnte, sagt die Richterin. Die Staatsanwaltschaft habe daher noch keine Angaben dazu machen könne, welches Strafmaß sie fordern werde. Nach früheren Angaben einer Gerichtssprecherin könnte der Mutter eine bis zu 15-jährige Freiheitsstrafe drohen, den Großeltern bis zu elf Jahren Haft.

Öffentlichkeit wird nach Anklageverlesung ausgeschlossen

Die Richterin schloss die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung überraschend aus. Sie begründete das vor allem mit einem Suizidversuch der Anklagten im Januar. Laut Gutachter sehe sie sich öffentlich als «Monster» dargestellt. Am Montag wirkte die Frau entspannt, sie lächelte mehrfach und tauschte sich teilweise lachend mit ihrem Anwalt aus. Der Prozess musste am Montag neu gestartet werden, weil es zuvor mehrfach zu Verzögerungen gekommen war.


Bildnachweis: © Bernd Thissen/dpa
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