13. Januar 2026 / Aus aller Welt

«Dreiköpfige Mafia»: 62 Verurteilte bei Prozess in Italien

Im Hochsicherheitssaal fallen harte Urteile: Ein Mafia-Bündnis aus drei Organisationen sorgt für Aufsehen in Mailand.

62 Beschuldigte erhielten Haftstrafen von bis zu 16 Jahren, wie ein Richter in der Millionenmetropole Mailand entschied. In der Summe belaufen sich die Strafen auf rund 500 Jahre Haft. (Symb...
Veröffentlicht am 13. Januar 2026 um 11:07 Uhr von dpa

In einem großen Prozess um eine mutmaßliche Allianz mehrerer Mafia-Organisationen in Norditalien sind Dutzende Angeklagte zu teils langen Haftstrafen verurteilt worden. 62 Beschuldigte erhielten Haftstrafen von bis zu 16 Jahren, wie ein Richter in der Millionenmetropole Mailand entschied. In der Summe belaufen sich die Strafen auf rund 500 Jahre Haft.

Das Verfahren ging aus einer Untersuchung mit dem bezeichnenden Namen «Hydra» hervor. Im Fokus stand der Vorwurf einer Zusammenarbeit der drei großen Mafia-Organisationen Cosa Nostra, 'Ndrangheta und Camorra in der Lombardei. In Anlehnung an das vielköpfige Ungeheuer aus der griechischen Mythologie sprechen die Ermittler in diesem Fall von der «dreiköpfigen Mafia».

«Lombardisches Mafia-System»

In der norditalienischen Region sollen Angehörige der drei aus dem Süden des Landes stammenden Organisationen gemeinsam kriminelle Geschäfte betrieben haben. In den Medien ist die Rede von einem «lombardischen Mafia-System».

Die Urteilsverkündung erfolgte am späten Montagabend im Hochsicherheitssaal eines Gefängnisses in Mailand. Die höchste Strafe von 16 Jahren Haft wurde gegen ein führendes Mitglied der berüchtigten 'Ndrangheta aus der Region Kalabrien im Süden des Landes verhängt. Die Ermittlungen stützten sich italienischen Medienberichten zufolge auch auf Aussagen von Kronzeugen.

Insgesamt richtete sich das Verfahren gegen 145 Menschen. Für 45 weitere Angeklagte steht noch das Hauptverfahren aus. Die restlichen 38 Beschuldigten wurden entweder freigesprochen, einigten sich auf einen Deal mit der Justiz oder wurden bereits in der Vorverhandlung aus dem Verfahren entlassen.


Bildnachweis: © Roberta Basile/dpa
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