14. April 2026 / Aus aller Welt

Betäubt und vergewaltigt - Justiz geht gegen Netzwerk vor

Sie sollen Frauen betäubt und vergewaltigt und sich dafür gegenseitig Tipps gegeben haben. Die deutsche Justiz ermittelt gegen mehrere Männer aus China. Frauen wurden als «tote Schweine» bezeichnet.

Der Mann ist wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung angeklagt. (Archivbild)
Veröffentlicht am 14. April 2026 um 04:00 Uhr von Britta Schultejans, dpa

In Frankreich gibt es eine Bezeichnung für das, was Gisèle Pelicot angetan wurde: «Soumission chimique» bedeutet so viel wie chemische Unterwerfung. Gemeint ist damit die Betäubung durch Medikamente - oft mit dem Ziel der Vergewaltigung. 

Der Fall der Französin, die jahrelang von ihrem Ehemann betäubt und von ihm und weiteren Männern vergewaltigt wurde, machte weltweit Schlagzeilen. Und auch in Deutschland beschäftigen ähnliche Fälle die Justiz.

Justiz ermittelt gegen Netzwerk

Denn in mehreren Bundesländern wird gegen ein Netzwerk von überwiegend chinesischen Männern ermittelt, die mit Frauen ähnliches getan haben sollen, wie der Mann von Gisèle Pelicot mit ihr. 

Heute (10.00 Uhr) will das Landgericht München I sein Urteil sprechen im Prozess gegen einen 27 Jahre alten Studenten aus China. Er hat vor Gericht zugegeben, seine Freundin mit Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben. 

Er sei aber kein Frauenhasser, hatte er gesagt. «Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet.» Über Monate soll er sie immer wieder auf unvorstellbare Weise missbraucht haben. 

Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzugehen, dass die Frau während der Vergewaltigungen nicht aufwacht. Die Videos habe er regelmäßig genutzt, um dazu zu onanieren.

Höchststrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hat die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert. Sie spricht sich für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung aus. Bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. 

Laut Staatsanwaltschaft war es reiner Zufall, dass die 1997 geborene Frau bei den Taten des Mannes nicht starb. Der Angeklagte hatte sich nach eigenen Angaben in mehreren Chatgruppen, eine davon mit mehr als 1.000 Mitgliedern, über Betäubungsmöglichkeiten informiert. Besonders rege tauschte man sich in einer kleineren Gruppe auf Telegram aus.

Weitere Prozesse in Berlin und Frankfurt

Weil diese aufflog, laufen in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren. Am Landgericht Berlin begann am 19. März der Prozess gegen einen Mann, mit dem der Münchner Angeklagte sich online über die Verbrechen ausgetauscht haben soll. 

Über einen Zeitraum von zwei Jahren soll er eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben - zum Teil gemeinsam mit anderen Tätern. Die Taten ereigneten sich nach Gerichtsangaben zwischen 2019 und 2021 in Peking. Von seinem späteren Wohnort Berlin aus soll der studierte Mediziner «wiederholt Ratschläge und Hinweise gegeben haben, wie man Personen mithilfe bestimmter Medikamente zur Durchführung sexueller Übergriffe betäuben könne». Das alles über eben jenen Telegram-Chat. 

Angeklagter prahlte mit Vergewaltigungen

Dasselbe Berliner Gericht hatte im vergangenen Jahr einen weiteren Angeklagten aus China - ebenfalls Mitte 20 - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. 

Die Opfer erfuhren laut Gericht erst bei der Befragung durch die Polizei davon, was ihnen angetan wurde. Der Angeklagte selbst prahlte online mit noch mehr Taten und damit, insgesamt 18 Frauen vergewaltigt zu haben. 

«Ich möchte sagen, dass ich die Taten alle sehr bereue und mich aufrichtig entschuldigten möchte», sagte dieser Angeklagte dann während des inzwischen abgeschlossenen Prozesses in Berlin. «Es war sehr hart, hier in der Hauptverhandlung die Videos anzusehen. Es ist mir unendlich peinlich. Ich schäme mich sehr.»

Ermittlungen begannen in Hessen

Auf die Spur gekommen waren die Ermittler dem Angeklagten wegen eines Verfahrens in Hessen: Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft - unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes. Die zuständige Kammer ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an. 

Dieser Fall war es, der auch die übrigen ins Rollen brachte. Die Ermittlungsgruppe «EG Inserat» des hessischen Landeskriminalamtes informierte die Kollegen im Bundesgebiet, darunter in Berlin und Bayern, über die weiteren Verdächtigen und das, was in den Chatgruppen vor sich ging. 

«Die Teilnehmer dieser Chatgruppen kommunizieren über selbst begangene Vergewaltigungen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern, Beschaffung von Betäubungsmedikamenten und Erfahrungen bei der Tatausführung von Sexualdelikten an sedierten Frauen», heißt es im Urteil des Berliner Landgerichts. «Zur Illustration ihrer Taten übersenden sie teilweise Bildaufnahmen weiblicher Verletzter.»

Frauen als «Autos» oder «tote Schweine» bezeichnet

Das Urteil, das nun am Landgericht München I bevorsteht, wäre das Dritte in diesem Ermittlungskomplex. «Einige Personen in diesem Chat sagten, sie finden die K.o.-Tropfen-Methode nicht gut, sie nutzen nur die Medikamente», hatte der Student in seinem Geständnis gesagt. 

Diese Medikamente würden sie auch «bei ihren Ehefrauen und Freundinnen einsetzen». Ziel sei dabei: «nur ihre Fantasien befriedigen, aber nicht die Frauen schädigen». Er wisse nur von einem Fall in der chinesischen Stadt Shenzhen, bei dem ein Opfer gestorben war. Laut Staatsanwaltschaft nannte der Angeklagte Frauen in diesen Chats «Autos» oder «tote Schweine».


Bildnachweis: © Malin Wunderlich/dpa
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