Ein Apotheker aus dem Taunus darf weiterhin ein noch nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine Unterlassungsklage gegen den Mann ab. Ein Wirtschaftsverband wollte laut Mitteilung des Gerichtes erreichen, dass der Apotheker mit der Herstellung aufhört. Das Arzneimittel dient zur Behandlung einer seltenen tödlichen Tumorerkrankung, die insbesondere bei Kindern auftritt. Ein vergleichbares Produkt eines US-amerikanischen Pharmaunternehmens ist aktuell auch in Deutschland in klinischer Prüfung. Bei der Entscheidung ging es um die Abwägung widerstreitender Interessen, erklärte der zuständige Senat: Auf der einen Seite das Interesse des konkret betroffenen Patienten, der sich Stabilisierung oder Heilung verspreche. Auf der anderen Seite das allgemeine Interesse von Verbrauchern an der Einhaltung der Zulassungsvorschriften. Das Gericht entschied, dass das Interesse des einzelnen Patienten in diesem Fall überwiege. «Das Risiko von Beeinträchtigungen und Tod durch Nebenwirkungen verblasse angesichts des sicheren Todes durch die Krebserkrankung ohne alternative Heilungsmöglichkeit.» Das Zulassungsverfahren sei durch das Verhalten des Apothekers nicht gefährdet. Die im Eilverfahren ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Bildnachweis: © Arne Dedert/dpa
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen
Ein Apotheker stellt ein nicht zugelassenes Medikament her und bekommt eine Unterlassungsklage. Das Gericht muss entscheiden, was schwerer wiegt: Hoffnung für den einzelnen oder Schutz für alle?
Meistgelesene Artikel
Das traditionelle Entenrennen auf der Lippe ist auch 2026 wieder Teil des Lippstädter Lenz. Am Sonntag, 12. April 2026,...
Dieses Wochenende lädt PÖTTKER zum Werksverkauf ein – direkt vom Hersteller, mit 25 km Lieferung inklusive.
Ein 13-jähriger Junge ist tot, Schwester und Mutter sind schwer verletzt - das ist das Ergebnis eines gewalttätigen Familienstreits in Witten. Verdächtigt wird der Vater. Was bislang bekannt ist.
Neueste Artikel
- 23. April 2026
Ministerium setzt auf neues Konzept für Wal-Rettung
Seit der Buckelwal am Ende der Kirchsee an der Insel Poel liegt, ist das Rettungskonzept der privaten Hilfsinitiative laut Umweltministerium überholt. Deren Hilfskräfte schweigen.
- 22. April 2026
Hilfskonzept für Wal soll überarbeitet werden – vieles offen
Nach der erneuten Strandung des Buckelwals vor Poel ist das bisherige Rettungskonzept überholt. Wie es weitergeht, bleibt offen.
Weitere Artikel derselben Kategorie
- 23. April 2026
Ministerium setzt auf neues Konzept für Wal-Rettung
Seit der Buckelwal am Ende der Kirchsee an der Insel Poel liegt, ist das Rettungskonzept der privaten Hilfsinitiative laut Umweltministerium überholt. Deren Hilfskräfte schweigen.
- 22. April 2026
Hilfskonzept für Wal soll überarbeitet werden – vieles offen
Nach der erneuten Strandung des Buckelwals vor Poel ist das bisherige Rettungskonzept überholt. Wie es weitergeht, bleibt offen.

